Dazu dient der Einreichplan fürs Einfamilienhaus

15 April 2020
 Kategorien: Bau & Bauunternehmer, Blog


Der Einreichplan für ein Einfamilienhaus wird auch Genehmigungsplan oder Eingabeplan genannt. Er stellt einen wichtigen Teil der Planung und Realisierung des Baus dar, da er die Grundlage für die Baugenehmigung ist. Der Einreichplan gehört zur vierten Leistungsphase des Baus. In einem solchen Plan sind alle Leistungen enthalten, die für einen Bauantrag nötig sind auf der Grundlage des Entwurfs um eine Baugenehmigung zu erhalten. Ist der Einreichplan genehmigt, bildet er die Grundlage der Planung der auszuführenden Arbeiten.


Das Verfahren zum Erhalt einer Baugenehmigung ist von Land zu Land unterschiedlich. Es ist in der Landesbauordnung geregelt. Die Landesbauordnung besagt unter anderem, dass vor dem Beginn eines Baus eine Baugenehmigung erfolgen muss. Es gibt einige Fälle, die von einer solchen Genehmigung befreit sind oder die von vorn herein genehmigungsfrei sind. In den meisten Ländern darf beispielsweise ein Abbruch ohne Genehmigung durchgeführt werden.


Normalerweise wird für die Erstellung eines Einreichplans und die darauf folgende Erteilung einer Baugenehmigung ein fähiger Experte, wie zum Beispiel ein Architekt von der DR. MESZAROS ZT GmbH benötigt, um den Plan korrekt zu erstellen. Man nennt diese Spezialisten im Bereich des Baus auch bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser. Welche Personengruppen dazu gehören, ist in der Bauordnung festgelegt. Es gibt Fälle, in denen sich herausstellt, dass die Bauvorlageberechtigung nicht mit der Ausführung des Baus zu vereinbaren ist. Wer einen Einreichplan für Einfamilienhaus bei der Bauaufsichtsbehörde vorlegt, erhält dafür normalerweise, wenn alles korrekt durchgeführt wurde, die Erklärung das aus öffentlich-rechtlicher Sicht nichts gegen das Bauvorhaben spricht.


Der Einreichplan für Einfamilienhaus muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Im Plan müssen alle Informationen vorhanden sein, die für das Bauvorhaben relevant sind. Welche Informationen das im Einzelnen sind, ist in der Bauvorlagenverordnung nachzulesen.


In den meisten Fällen besteht ein Bauantrag aus dem Einreichplan mit dem Grundriss im Maßstab 1:100, einem Antragsformular, einer Beschreibung des Baus, einem statistischen Erhebungsbogen, einem Wärmeschutznachweis, der statischen Berechnung und einem amtlichen Lageplan im Maßstab 1:200. Zusätzlich können die Bauaufsichtsbehörden auch andere Unterlagen fordern. Der Einreichplan Einfamilienhaus muss auf haltbarem Papier gedruckt sein, das auch vervielfältigt und auf eine Größe von A4 gefaltet werden kann.


Der Bauherr muss sich über den Einreichplan nicht allzu viele Gedanken machen oder sich auskennen, denn der beauftrage Dienstleister, wie ein Architekt, übernimmt dessen Erstellung inklusive aller nötigen Behördengänge komplett. Zu seinen Aufgaben gehören in diesem Prozess neben der Erstellung des Einreichplans unter anderem die Sichtung aller bestehenden Planunterlagen, die Definition des geplanten Baus und die Besichtigung der Baustelle, die Beschreibung des Baus, die Berechnung aller Flächen und Geschosse, die Erstellung des Energieausweises und die Reinzeichnung des Entwurfs und ihre Übermittlung in digitaler Form.


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